Das Modell: Optimale Absicherung durch Zusatzversicherungen für Soldaten
Als Soldat der Bundeswehr genießt du während deiner Dienstzeit den Schutz der freien Heilfürsorge, die dir eine umfassende medizinische Grundversorgung bietet. Doch in bestimmten Bereichen kann es sinnvoll sein, diese Absicherung durch eine Kranken-Zusatzversicherung zu ergänzen, um deine Leistungen auf das Niveau der privaten Krankenversicherung anzuheben.
Mit einer Zusatzversicherung kannst du deine Versorgung individuell anpassen und Leistungslücken schließen, die von der Heilfürsorge nicht abgedeckt sind – wie z. B. Zahnersatz, erweiterte ambulante Behandlungen oder spezielle Therapien. Eine solche Police ermöglicht es dir, Eigenbeteiligungen bei Medikamenten- und Behandlungskosten deutlich zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden.
Besonders sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für Soldaten, die ihre Gesundheit umfassender absichern möchten oder für den Fall planen, nach der Dienstzeit in den öffentlichen Dienst zu wechseln oder in die Selbstständigkeit zu gehen. So kannst du bereits während deiner aktiven Dienstzeit Vorsorge treffen und bist auch in Zukunft optimal abgesichert.
Auch als Soldat der Bundeswehr, der durch die freie Heilfürsorge abgesichert ist, können in bestimmten Bereichen wichtige Versorgungslücken entstehen. Während die Heilfürsorge deine grundlegenden medizinischen Bedürfnisse abdeckt, wird der Unterschied zwischen den Leistungen der Heilfürsorge und denen einer privaten Krankenversicherung immer größer. Um sicherzustellen, dass du bestmöglich versorgt bist, kann ein privater Ergänzungsschutz sinnvoll sein.
Die private Krankenzusatzversicherung hilft dabei, Kosten zu decken, die von der Heilfürsorge nicht oder nur teilweise übernommen werden – zum Beispiel für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, alternative Heilmethoden, Vorzugsbehandlungen im Krankenhaus oder spezielle ärztliche Leistungen im Ausland. Diese Zusatzversicherungen sorgen dafür, dass du auf einem hohen Niveau medizinisch versorgt wirst, ohne hohe Eigenbeteiligungen tragen zu müssen.
Ob es sich um ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte oder Zahnversorgung handelt – welche Leistungen du zusätzlich privat absichern solltest, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. Besonders für Soldaten, die ihre Versorgung optimieren oder sich für die Zeit nach dem Dienst, z. B. für eine Selbstständigkeit oder den Wechsel in den öffentlichen Dienst, vorbereiten möchten, sind solche Zusatzversicherungen von Vorteil.
Als Soldat der Bundeswehr hast du die Möglichkeit, deine medizinische Absicherung über die freie Heilfürsorge hinaus ganz individuell an deine Bedürfnisse anzupassen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kannst du aus einer Vielzahl von Optionen wählen, um deine Versorgung gezielt zu erweitern. So kannst du beispielsweise mit stationären Tarifen die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten absichern.
Zudem ist es möglich, alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie, Zuzahlungen zu Medikamenten oder medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte durch ambulante Tarife abdecken zu können.
Gerade angesichts der Einschnitte und Leistungskürzungen, die auch den allgemeinen Versorgungsstandard betreffen, kann es sinnvoll sein, sich zusätzlichen Schutz zu sichern. Die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen ist eine wertvolle Ergänzung zur Heilfürsorge. Eine Pflege-Zusatzversicherung schützt dich finanziell im Pflegefall und sorgt dafür, dass du im Ernstfall gut abgesichert bist.
Für Soldaten, die viel im Ausland im Einsatz sind oder auf Reisen gehen, ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung besonders wichtig. Diese übernimmt nicht nur die vollen Behandlungskosten im Ausland, sondern sichert auch den Krankentransport zurück nach Deutschland, falls es nötig wird. Je nach gewähltem Tarif kannst du all diese Leistungen individuell kombinieren und auf deine persönlichen Bedürfnisse zuschneiden.
Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.
Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.
Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV | |
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Im Krankenhaus (stationär) | |||
Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken | Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen | Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung | Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar | Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar |
Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) | Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt |
Arzthonorare für Krankenhaus- behandlungen |
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten | Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV | Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) |
Leistungen niedergelassener Ärzte | |||
Auswahl des Arztes | Beschränkt auf Kassenärzte | Freie Arztwahl versicherbar | Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte | Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen | Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar | Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ) |
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) | Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr | Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich | Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich |
Vorsorge- untersuchungen |
Eingeschränkte Vorsorge- untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern |
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) | Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) |
Psychotherapie | Nach vorheriger Genehmigung durch GKV | Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % | Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % |
Heilpraktiker- leistungen |
Keine Heilpraktiker-leistungen | Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar | Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar |
Zahnarztleistungen | |||
Zahn- behandlung |
100% nur für zugelassene Leistungen | Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen | Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen |
Zahnersatz | 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung | Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz | Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz |
Zahnarzthonorare | Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) | Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% | Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ) |
Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Soldat in der Heilfürsorge oder Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.
Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.
Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.
Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.
Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
Auch für Soldaten, die von der freien Heilfürsorge profitieren, ist der Bereich der Zahnversorgung eine wichtige Ergänzung. Der Eigenanteil an Zahnbehandlungen und Zahnersatz kann je nach gewählter Versorgung erheblich sein. Während Heilfürsorge und gesetzliche Krankenkassen in vielen Bereichen grundlegende Leistungen übernehmen, steigt der Eigenanteil für hochwertigen Zahnersatz stetig.
Die freie Heilfürsorge deckt nur die Basisversorgung, und bei der zivilen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Versicherte in der Regel nur noch einen befundorientierten Festzuschuss – unabhängig davon, ob man sich für die einfachste Lösung oder für eine ästhetisch anspruchsvollere Zahnversorgung entscheidet.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Soldaten die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und der Heilfürsorge-Leistung schließen. Je nach gewähltem Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen anteilig oder vollständig erstattet. Auch die Kosten für Zahn- und Kieferregulierungen (wie Zahnspangen) können vollständig abgesichert werden. In vielen Fällen ist die Zahnzusatzversicherung allerdings nur in Verbindung mit einer stationären oder ambulanten Zusatzversicherung verfügbar, die weitere Gesundheitsleistungen abdeckt.
Wichtige Hinweise zur Zahnzusatzversicherung
Vor dem Abschluss eines Zahnzusatztarifs wird in der Regel eine Untersuchung durch den Zahnarzt verlangt. Fehlen bereits Zähne, erheben viele Versicherer einen Beitragszuschlag. Zudem gilt: Bereits laufende Zahnbehandlungen werden von den Versicherern nicht übernommen. Auch sollte man die Wartezeit von meist 8 Monaten vor Beginn der Erstattung im Blick behalten.